Krypto

Steuerberatung bei Investments in Kryptowährungen

Kryptowerte sind mittlerweile für viele Privatanleger und institutionelle Investoren ein wichtiger Portfolio‑Baustein, während zugleich die Anforderungen an Deklaration und Nachweisführung steigen.

Rechtsanwalt Marius Siemen und Steuerberater Lukas Conrady in schwarzen Anzügen und weißen Hemden stehen nebeneinander im Freien vor einem modernen Gebäude.Zwei Männer in schwarzen Anzügen mit weißen Hemden und Brillen stehen nebeneinander vor einem modernen Gebäude.

Steuerberatung bei Investments in Kryptowährungen 

Kryptowerte befinden sich in immer mehr Portfolios. Zugleich steigen die Anforderungen an Deklaration und Nachweisführung – insbesondere durch die EU-Transparenzpflichten (DAC8), hohe Transaktionsvolumina und ungeklärte Abgrenzungsfragen. 

Wir ordnen Ihre Krypto-Aktivitäten aus Trading, Lending und Staking steuerlich ein, plausibilisieren Börsen- und Walletdaten und begleiten Sie bis zur konsistenten Erklärung sowie in der Kommunikation mit dem Finanzamt – von Rückfragen bis zur finanzgerichtlichen Klärung. 

Kryptowährungen: Unsere Beratung bei Tax Compliance & Steuererklärung 

Tax Compliance bei Kryptowerten beginnt mit der richtigen Qualifikation und endet mit einer konsistenten Erklärung, die Rückfragen standhält. 

Unsere Leistungen: 

  • Prüfung: Steuerliche Prüfung und Einordnung von Kryptowerten als Currency-, Utility-, Security- und Non-Fungible-Token (NFT) 
  • Deklarationen: Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen 
  • Nachweise: Unterstützung bei Nachweisführung und Datenkonsistenz für Kryptowerte im Betriebs- und Privatvermögen 
  • Finanzamt: Begleitung bei Rückfragen und Betriebsprüfungen des Finanzamts 

Kryptowährungen: Beratung bei Verfahren mit dem Finanzamt 

Mit der Umsetzung der DAC8-Richtlinie durch das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) werden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ab 2026 verpflichtet, Kunden- und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Diese Daten ermöglichen der Finanzverwaltung einen systematischen Abgleich mit den Angaben in der Steuererklärung – Abweichungen können automatisierte Prüfhinweise und gezielte Rückfragen auslösen. 

In diesen Fällen sichern wir Ihre Position mit belastbarer Dokumentation und einer klaren Verfahrensstrategie in der Kommunikation mit dem Finanzamt. 

Unsere Leistungen: 

  • Nacherklärung: Nacherklärungen früherer Jahre und Begleitung bei Selbstanzeigen 
  • Einsprüche & Klagen: Begleitung von Einsprüchen und Klagen vor den Finanzgerichten 
  • Vertretung im Einspruchsverfahren 
  • Vertretung vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof 
  • Management: Koordinierung von Gutachtern und Sachverständigen 
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Kontakt

Ihre Ansprechpartner für Steuerberatung bei Investments in Kryptowährungen 

Für tiefergehende Fragen zu diesem Thema und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Marius Siemen

Rechtsanwalt, Partner

Marius Siemen berät zu allen Fragen des deutschen und internationalen Steuerrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den weltweiten Investments von institutionellen Investoren und Privatpersonen quer über alle Asset-Klassen. Er verfügt über vertiefte Erfahrung im Zusammenhang mit Projekten deutscher Investoren in den USA sowie im Asien-Pazifik-Raum. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Vertretung in Steuerverfahren: Von der Betriebsprüfung über den Einspruch hin zum Klageverfahren sowie in der Begleitung von Steuerstrafverfahren.

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Lukas Conrady

Steuerberater, Partner

Lukas Conrady berät Investoren, Unternehmen, Unternehmer, Startups, sowie Privatpersonen zu Fragestellungen der nationalen und internationalen Besteuerung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der laufenden Tax Compliance – insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen einschließlich Einspruchsverfahren. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf M&A-, Private Equity- sowie Immobilien-Transaktionen und unterstützt im Rahmen der Tax Due Diligence sowie bei der steuerlichen Umsetzung der anschließenden Reorganisation. Zudem berät er zur Besteuerung von Kryptowerten, insbesondere zur Einordnung und Deklaration von Trading, Staking und Lending.