Holding gründen: Kosten für Gründung und laufenden Betrieb im Überblick
- Die reinen Gründungskosten einer Holding-GmbH liegen meist im Bereich von 1.500 bis 3.500 EUR, hinzu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Stammeinlage von mindestens 25.000 EUR.
- Die laufenden Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen der zusätzlichen Gesellschaft bewegen sich meist im Bereich von 2.000 bis 6.000 EUR pro Jahr.
- Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen der eigentlichen Einlage (die im Vermögen der Gesellschaft verbleibt) und den tatsächlichen, verlorenen Kosten für Notar, Handelsregister und Beratung.
- Die Holding-Art beeinflusst die Kostenstruktur spürbar: Eine UG kann die Einstiegskosten senken, eine GmbH & Co. KG erhöht sie durch die doppelte Gesellschaftsstruktur dagegen deutlich.
Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer Holding?
Für die Gründung einer klassischen Holding-GmbH sollten Sie mit reinen Gründungskosten von etwa 1.500 bis 3.500 EUR rechnen, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Stammeinlage von mindestens 25.000 EUR. Bei komplexeren Strukturen wie einer GmbH & Co. KG liegen die Gründungskosten aufgrund der doppelten Gesellschaftsgründung entsprechend höher, während eine UG als Holding-Form die Einstiegskosten senken kann.
Wichtig für das Verständnis der Gesamtkosten ist die Unterscheidung zwischen zwei grundlegend verschiedenen Bestandteilen:
- Einlage: Die Stammeinlage (bei der GmbH mindestens 25.000 EUR, wovon bei Bargründung mindestens die Hälfte sofort eingezahlt werden muss) ist kein verlorener Kostenpunkt, sondern verbleibt als Vermögen in der Gesellschaft. Sie steht der Holding weiterhin zur Verfügung, etwa für Investitionen oder als Haftungskapital, und „kostet" den Gründer wirtschaftlich betrachtet nichts im eigentlichen Sinne.
- Laufende vs. Gründungskosten: Die tatsächlichen Kosten gliedern sich in einmalige Gründungskosten (Notar, Handelsregister, Beratung) und laufende Kosten, die während des gesamten Bestehens der Holding jährlich anfallen. Beide Kostenblöcke sollten bei der Entscheidung für eine Holding-Struktur separat betrachtet werden, da sie unterschiedlichen wirtschaftlichen Charakter haben.
Wie hoch sind die Gründungskosten einer Holding?
Die Gründungskosten einer Holding setzen sich aus mehreren Einzelpositionen zusammen, die je nach Komplexität der Struktur variieren.

Annahmen: Die Kosten beziehen sich auf eine unkomplizierte Bargründung einer Ein-Personen-Holding-GmbH mit Standard-Gesellschaftsvertrag; individuelle Beratungsleistungen (z. B. bei Einbringung einer bestehenden GmbH) können die Kosten erhöhen.
Bei der Position Beratung ist zu beachten, dass sich der Beratungsaufwand bei mehreren Gesellschaftern deutlich erhöhen kann. Sobald mehr als eine Person an der Holding beteiligt ist, treten regelmäßig zusätzliche Fragestellungen auf, die eine über die reine Gründungsbegleitung hinausgehende Beratung erfordern – etwa Governance-Regelungen (Gesellschafterversammlung, Zustimmungsvorbehalte, Wettbewerbsverbote), disquotale Gewinnausschüttungen (also Ausschüttungen abweichend von der Beteiligungsquote), Vesting-Klauseln für Gesellschafter, die erst über Zeit Anteile aufbauen, oder Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters (Exit- und Drag-/Tag-along-Klauseln). Bei mehreren Gesellschaftern sollten für die Beratung deshalb realistischerweise mehrere Tausend Euro zusätzlich eingeplant werden, statt der oben genannten Bandbreite für eine Ein-Personen-Gründung.
UG statt GmbH als Holding: Wer die Einstiegskosten reduzieren möchte, kann die Holding auch als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen. Bei der UG genügt gesetzlich bereits ein Stammkapital ab 1 EUR, wodurch sich der sofort zu leistende Kapitalaufwand erheblich reduziert – die reinen Gründungskosten für Notar und Handelsregister fallen dabei ähnlich hoch aus wie bei der GmbH. In der Praxis wird oftmals ein Stammkapital von mindestens 500 EUR empfohlen, um die ersten Kosten begleichen zu können. Im Gegenzug gilt die gesetzliche Pflicht, jährlich mindestens 25 % des Gewinns in eine Rücklage einzustellen, bis das Kapital die GmbH-Mindestgrenze von 25.000 EUR erreicht – die UG ist damit eher ein Einstiegsmodell für kapitalärmere Gründungen als eine dauerhaft günstigere Alternative, da die laufenden Kosten für Buchführung und Jahresabschluss identisch zur GmbH sind.
Bei einer GmbH & Co. KG als Holding-Struktur verdoppeln sich die Gründungskosten weitgehend, da zwei Gesellschaften – die Komplementär-GmbH und die eigentliche KG – gegründet und notariell beziehungsweise im Handelsregister angemeldet werden müssen. Hier ist mit Gesamtkosten von etwa 3.000 bis 6.000 EUR zu rechnen, wobei die Stammeinlage der Komplementär-GmbH (mindestens 25.000 EUR) hinzukommt, während für die KG selbst kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben ist.
Steuerlich handelt es sich bei den Gründungskosten grundsätzlich um Aufwendungen des Gesellschafters, die dessen Anschaffungskosten für die Beteiligung erhöhen; diese wirken sich steuerlich regelmäßig erst bei einer späteren Veräußerung der Anteile wertmindernd aus. Ist in der Satzung die Höhe sowie die Art der im Rahmen der Gründung übernommenen Kosten ausdrücklich geregelt, kann die Gesellschaft davon bis zu rund 10 % der Gründungskosten als eigenen Betriebsaufwand übernehmen. Fehlt eine solche Regelung in der Satzung, stellt die Übernahme der Gründungskosten durch die Gesellschaft dagegen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Eine genaue Einordnung der einzelnen Kostenpositionen sollte im Vorfeld steuerlich geprüft werden, da sich hier je nach Gestaltung Unterschiede ergeben können.
Welche laufenden Kosten fallen bei einer Holding an?
Neben den einmaligen Gründungskosten entstehen bei jeder Holding laufende, jährlich wiederkehrende Kosten, die über die gesamte Lebensdauer der Gesellschaft anfallen.

Annahmen: Die Kosten beziehen sich auf eine vermögensverwaltende Ein-Personen-Holding-GmbH mit überschaubarer Transaktionshäufigkeit; bei umfangreicherer Geschäftstätigkeit, mehreren Beteiligungen oder zusätzlicher Pflichtprüfung steigen die Kosten entsprechend.
Die Höhe der laufenden Kosten wird maßgeblich von mehreren Kriterien bestimmt: der Anzahl und Komplexität der gehaltenen Beteiligungen, dem Umfang der Geschäftsvorfälle (etwa Anzahl der Buchungen pro Jahr), der Frage, ob eine Pflichtprüfung nach den größenabhängigen Schwellenwerten des HGB erforderlich wird, sowie dem gewählten Steuerberater und dessen Honorarstruktur. Bei einer GmbH & Co. KG-Struktur addieren sich die laufenden Kosten für beide Gesellschaften, sodass hier regelmäßig mit dem 1,5- bis 2-fachen der genannten Werte zu rechnen ist, da für Komplementär-GmbH und KG jeweils eigene Abschlüsse und Erklärungen erforderlich werden. Bei der UG fallen die laufenden Kosten für Buchführung und Jahresabschluss auf demselben Niveau wie bei der GmbH an, da beide Rechtsformen denselben handels- und steuerrechtlichen Pflichten unterliegen.



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