Steuerberater für Venture Capital
Venture-Capital-Investments folgen einer eigenen Taktung: mehrere Finanzierungsrunden, wechselnde Gesellschafterkreise, Wandeldarlehen und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme – häufig über mehrere Jurisdiktionen hinweg. Als Steuerberater für Venture Capital in München begleiten wir VC-Fonds, Limited Partner sowie Portfoliounternehmen von der Fondsstrukturierung über einzelne Finanzierungsrunden bis zum Exit.

Steuerliche Beratung entlang des Venture-Capital-Zyklus
Anders als bei klassischen Buy-out-Fonds entstehen die steuerlichen Herausforderungen im Venture-Capital-Bereich in kürzeren Zeitabständen: Bei jeder neuen Finanzierungsrunde, bei jedem Gesellschafterwechsel und bei jeder neuen Tranche von Mitarbeiterbeteiligungen. Wir verfügen über Erfahrung aus Perspektive der Fonds, der Investoren und den Portfoliounternehmen.
Fondsstrukturierung für General Partner
Wir beraten General Partner bei der steuerlichen Strukturierung von Venture-Capital-Fonds und deren laufender Betreuung.
Unsere Leistungen:
- Fondsstrukturierung: Steuerliche Gestaltung von VC-Fondsvehikeln in Deutschland und im Ausland, einschließlich Berücksichtigung der Anforderungen bestimmter deutscher Investorengruppen (Gemeinnützige Investoren, Versicherungen, Pensionskassen)
- Carried Interest: Steuerliche Einordnung und Gestaltung von Carried-Interest-Modellen für General Partner und Management-Teams
- Tax Compliance: Übernahme der laufenden Tax Compliance sowie Erstellung der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung für Fonds, insbesondere in Form von Personengesellschaften
Finanzierungsrunden und Portfoliounternehmen
Wir begleiten Portfoliounternehmen und deren Investoren durch aufeinanderfolgende Finanzierungsrunden – mit besonderem Augenmerk auf die Themen, die typischerweise erst bei der nächsten Runde oder dem Exit sichtbar werden.
Unsere Leistungen:
- Tax Due Diligence: Fokussierte steuerliche Prüfung im Rahmen von Finanzierungsrunden, mit klarer Risikopriorisierung
- Finanzierungsinstrumente: Steuerliche Qualifikation und Bilanzierung von Wandeldarlehen, Convertibles und anderen hybriden Finanzierungsformen
- Verlustvorträge: Sicherung von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechseln im Rahmen von Finanzierungsrunden nach § 8c KStG sowie Prüfung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG
- Mitarbeiterbeteiligung: Steuerliche Gestaltung und Deklaration von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (ESOP/VSOP, Genussrechte, stille Beteiligungen), einschließlich der Möglichkeiten zur aufgeschobenen Besteuerung nach § 19a EStG
- Internationale Expansion: Steuerliche Begleitung bei der Gründung ausländischer Tochtergesellschaften und beim Aufbau internationaler Konzernstrukturen
- Exit: Steuerliche Vorbereitung und Begleitung von Verkäufen und IPOs
Indirekte Investments als Limited Partner
Für institutionelle und private Investoren, die sich an Venture-Capital-Fonds beteiligen, prüfen wir die steuerliche Seite der Beteiligung vor und während der Fondslaufzeit.
Unsere Leistungen:
- Fonds Due Diligence: Due Diligence Reports für Limited Partner vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung
- Side Letter: Verhandlung des Side Letters aus steuerlicher Sicht – Sicherstellung der deutschen Tax Compliance, Vermeidung ausländischer Erklärungspflichten, steuerliches Einlagekonto
- Ausländische Fondsvehikel: Einordnung ausländischer VC-Fondsvehikel, insbesondere als Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes, mit Erfahrung bei US-amerikanischen, luxemburgischen und weiteren europäischen Strukturen
- Hinzurechnungsbesteuerung: Prüfung der Anwendbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. Außensteuergesetz sowie Erstellung der erforderlichen Erklärungen nach dem Außensteuergesetz
- Laufende Deklaration: Übernahme der Tax Compliance und Erstellung der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung für die Fondsbeteiligung
Häufig gestellte Fragen
Unser Erstgespräch ist für Sie immer kostenlos. In diesem Termin klären wir Ihre Situation und besprechen, ob und wie wir Sie weiter begleiten.
Diese Dienstleistungen rechnen wir nach einer festen Gebühr ab, die sich an der Größe bzw. Komplexität Ihres Unternehmens bzw. Ihres Vermögens orientiert. So ist Ihre Vergütung transparent und klar geregelt. Diese feste Gebühr rechnen wir monatlich ab.
Alle weitergehenden Beratungsleistungen rechnen wir auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes ab. Bevor wir tätig werden erhalten Sie jeweils eine Kostenschätzung, die Sie freigeben müssen, bevor wir tätig werden. So ist sichergestellt, dass Sie nie durch Rechnungen "überrascht" werden.
Sehr gerne. Wir verfügen über ein Beraternetzwerk für internationale Sachverhalte. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Koordinierung und Sie behalten auch bei Ihren internationalen Aktivitäten uns als alleinigen Ansprechpartner.
Wir verfügen über ein Netzwerk von spezialisierten Kollegen, die Sie bei allen Themen begleiten können - vom Experten für Unternehmensbewertungen über Rechtsanwälte aller Fachrichtungen.


Ihre Ansprechpartner für Venture Capital
Für tiefergehende Fragen zu diesem Thema und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Marius Siemen
Marius Siemen berät zu allen Fragen des deutschen und internationalen Steuerrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den weltweiten Investments von institutionellen Investoren und Privatpersonen quer über alle Asset-Klassen. Er verfügt über vertiefte Erfahrung im Zusammenhang mit Projekten deutscher Investoren in den USA sowie im Asien-Pazifik-Raum. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Vertretung in Steuerverfahren: Von der Betriebsprüfung über den Einspruch hin zum Klageverfahren sowie in der Begleitung von Steuerstrafverfahren.

Lukas Conrady
Lukas Conrady berät Investoren, Unternehmen, Unternehmer, Startups, sowie Privatpersonen zu Fragestellungen der nationalen und internationalen Besteuerung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der laufenden Tax Compliance – insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen einschließlich Einspruchsverfahren. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf M&A-, Private Equity- sowie Immobilien-Transaktionen und unterstützt im Rahmen der Tax Due Diligence sowie bei der steuerlichen Umsetzung der anschließenden Reorganisation. Zudem berät er zur Besteuerung von Kryptowerten, insbesondere zur Einordnung und Deklaration von Trading, Staking und Lending.
