Venture Capital-Fonds, Limited Partner sowie Portfoliounternehmen

Steuerberater für Venture Capital

Venture-Capital-Investments folgen einer eigenen Taktung: mehrere Finanzierungsrunden, wechselnde Gesellschafterkreise, Wandeldarlehen und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme – häufig über mehrere Jurisdiktionen hinweg. Als Steuerberater für Venture Capital in München begleiten wir VC-Fonds, Limited Partner sowie Portfoliounternehmen von der Fondsstrukturierung über einzelne Finanzierungsrunden bis zum Exit.

Rechtsanwalt Marius Siemen und Steuerberater Lukas Conrady in schwarzen Anzügen und weißen Hemden stehen nebeneinander im Freien vor einem modernen Gebäude.Zwei Männer in schwarzen Anzügen mit weißen Hemden und Brillen stehen nebeneinander vor einem modernen Gebäude.

Steuerliche Beratung entlang des Venture-Capital-Zyklus

Anders als bei klassischen Buy-out-Fonds entstehen die steuerlichen Herausforderungen im Venture-Capital-Bereich in kürzeren Zeitabständen: Bei jeder neuen Finanzierungsrunde, bei jedem Gesellschafterwechsel und bei jeder neuen Tranche von Mitarbeiterbeteiligungen. Wir verfügen über Erfahrung aus Perspektive der Fonds, der Investoren und den Portfoliounternehmen.

Fondsstrukturierung für General Partner

Wir beraten General Partner bei der steuerlichen Strukturierung von Venture-Capital-Fonds und deren laufender Betreuung.

Unsere Leistungen:

  • Fondsstrukturierung: Steuerliche Gestaltung von VC-Fondsvehikeln in Deutschland und im Ausland, einschließlich Berücksichtigung der Anforderungen bestimmter deutscher Investorengruppen (Gemeinnützige Investoren, Versicherungen, Pensionskassen)
  • Carried Interest: Steuerliche Einordnung und Gestaltung von Carried-Interest-Modellen für General Partner und Management-Teams
  • Tax Compliance: Übernahme der laufenden Tax Compliance sowie Erstellung der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung für Fonds, insbesondere in Form von Personengesellschaften

Finanzierungsrunden und Portfoliounternehmen

Wir begleiten Portfoliounternehmen und deren Investoren durch aufeinanderfolgende Finanzierungsrunden – mit besonderem Augenmerk auf die Themen, die typischerweise erst bei der nächsten Runde oder dem Exit sichtbar werden.

Unsere Leistungen:

  • Finanzierungsinstrumente: Steuerliche Qualifikation und Bilanzierung von Wandeldarlehen, Convertibles und anderen hybriden Finanzierungsformen
  • Verlustvorträge: Sicherung von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechseln im Rahmen von Finanzierungsrunden nach § 8c KStG sowie Prüfung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG
  • Mitarbeiterbeteiligung: Steuerliche Gestaltung und Deklaration von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (ESOP/VSOP, Genussrechte, stille Beteiligungen), einschließlich der Möglichkeiten zur aufgeschobenen Besteuerung nach § 19a EStG
  • Exit: Steuerliche Vorbereitung und Begleitung von Verkäufen und IPOs

Indirekte Investments als Limited Partner

Für institutionelle und private Investoren, die sich an Venture-Capital-Fonds beteiligen, prüfen wir die steuerliche Seite der Beteiligung vor und während der Fondslaufzeit.

Unsere Leistungen:

  • Fonds Due Diligence: Due Diligence Reports für Limited Partner vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung
  • Side Letter: Verhandlung des Side Letters aus steuerlicher Sicht – Sicherstellung der deutschen Tax Compliance, Vermeidung ausländischer Erklärungspflichten, steuerliches Einlagekonto
  • Ausländische Fondsvehikel: Einordnung ausländischer VC-Fondsvehikel, insbesondere als Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes, mit Erfahrung bei US-amerikanischen, luxemburgischen und weiteren europäischen Strukturen
  • Hinzurechnungsbesteuerung: Prüfung der Anwendbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. Außensteuergesetz sowie Erstellung der erforderlichen Erklärungen nach dem Außensteuergesetz
  • Laufende Deklaration: Übernahme der Tax Compliance und Erstellung der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung für die Fondsbeteiligung

Häufig gestellte Fragen

Was kostet das erste Gespräch mit Ihnen?

Unser Erstgespräch ist für Sie immer kostenlos. In diesem Termin klären wir Ihre Situation und besprechen, ob und wie wir Sie weiter begleiten.

Wie berechnen Sie die Kosten für Finanzbuchaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen?

Diese Dienstleistungen rechnen wir nach einer festen Gebühr ab, die sich an der Größe bzw. Komplexität Ihres Unternehmens bzw. Ihres Vermögens orientiert. So ist Ihre Vergütung transparent und klar geregelt. Diese feste Gebühr rechnen wir monatlich ab.

Wie erfolgt die Abrechnung für weitergehende Beratung (z.B. Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess oder Transaktionsberatung)?

Alle weitergehenden Beratungsleistungen rechnen wir auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes ab. Bevor wir tätig werden erhalten Sie jeweils eine Kostenschätzung, die Sie freigeben müssen, bevor wir tätig werden. So ist sichergestellt, dass Sie nie durch Rechnungen "überrascht" werden.

Können Sie mich bei internationalen Themen unterstützen?

Sehr gerne. Wir verfügen über ein Beraternetzwerk für internationale Sachverhalte. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Koordinierung und Sie behalten auch bei Ihren internationalen Aktivitäten uns als alleinigen Ansprechpartner.

Was passiert, wenn sich rechtliche oder andere Fragen stellen, für die Sie nicht der richtige Ansprechpartner sind?

Wir verfügen über ein Netzwerk von spezialisierten Kollegen, die Sie bei allen Themen begleiten können - vom Experten für Unternehmensbewertungen über Rechtsanwälte aller Fachrichtungen.

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Ihre Ansprechpartner für Venture Capital

Für tiefergehende Fragen zu diesem Thema und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Marius Siemen

Rechtsanwalt, Partner

Marius Siemen berät zu allen Fragen des deutschen und internationalen Steuerrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den weltweiten Investments von institutionellen Investoren und Privatpersonen quer über alle Asset-Klassen. Er verfügt über vertiefte Erfahrung im Zusammenhang mit Projekten deutscher Investoren in den USA sowie im Asien-Pazifik-Raum. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Vertretung in Steuerverfahren: Von der Betriebsprüfung über den Einspruch hin zum Klageverfahren sowie in der Begleitung von Steuerstrafverfahren.

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Lukas Conrady

Steuerberater, Partner

Lukas Conrady berät Investoren, Unternehmen, Unternehmer, Startups, sowie Privatpersonen zu Fragestellungen der nationalen und internationalen Besteuerung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der laufenden Tax Compliance – insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen einschließlich Einspruchsverfahren. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf M&A-, Private Equity- sowie Immobilien-Transaktionen und unterstützt im Rahmen der Tax Due Diligence sowie bei der steuerlichen Umsetzung der anschließenden Reorganisation. Zudem berät er zur Besteuerung von Kryptowerten, insbesondere zur Einordnung und Deklaration von Trading, Staking und Lending.