Kapitalgesellschaften

Tax Compliance für Kapitalgesellschaften

Wir übernehmen die Umsetzung nationaler und internationaler Sachverhalte in Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, vertreten Ihre Interessen in Betriebsprüfungen und begleiten Sie in Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren. Bei Transaktionen identifizieren wir steuerliche Risiken im Rahmen einer Tax Due Diligence.

Rechtsanwalt Marius Siemen und Steuerberater Lukas Conrady in schwarzen Anzügen und weißen Hemden stehen nebeneinander im Freien vor einem modernen Gebäude.Zwei Männer in schwarzen Anzügen mit weißen Hemden und Brillen stehen nebeneinander vor einem modernen Gebäude.

Compliance & Deklaration

Komplexe Sachverhalte – etwa Kaufpreismechanismen und deren bilanzielle Abbildung, Umwandlungen, Post-Merger-Integrationen sowie internationale Strukturen – erfordern eine steuerliche Deklaration, die Präzision mit Weitblick verbindet. Auf Basis unserer langjährigen Großkanzlei-Erfahrung steuern wir diese Themen proaktiv und setzen sie konsistent sowie prüfungsfest um.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung des Jahresabschlusses sowie aller notwendigen Steuererklärungen:
    • der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen;
    • der Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie der Umsatzsteuer-Jahreserklärung; und
    • Kapitalertragsteueranmeldungen.
  • Abgabe sämtlicher Meldungen bzgl. ausländischer Beteiligungen (z.B. § 138 Abs. 2 Abgabenordnung)
  • Einordnung ausländischer Gesellschaften für deutsche steuerliche Zwecke 
  • Berechnung von Hinzurechnungsbeträgen und Abgabe der Erklärungen nach dem Außensteuergesetz

Ertragsteuerliche Organschaft

Organschaften sind das Kernstück sowohl bei Konzern- als auch bei Akquisitionsstrukturen. Diese stehen außerdem regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen. Wir sind mit allen typischen Themen vertraut, insbesondere:

  • Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung der Organgesellschaften und des Organträgers
  • Prüfung und ggf. belastbare Dokumentation der tatsächlichen Durchführung des Gewinnabführungs- bzw. Ergebnisabführungsvertrags
  • Prüfung von Mehr- oder Minderabführungen

Tax Due Diligence

Wenn Konzerne, Investoren, Family Offices, Fonds oder Privatpersonen den Erwerb einer Kapitalgesellschaft oder einer zur Körperschaftsteuer optierenden Gesellschaft erwägen, muss eine Tax Due Diligence die Besonderheiten der Rechtsform berücksichtigen und die wesentlichen Risiken konsequent darstellen.

Unsere Leistungen:

  • Due Diligence Reports für Käufer oder Verkäufer
  • Red Flag Reports bei zeitkritischen Projekten
  • Second Opinions bzw. Gutachten, insbes. bei kritischen Themen (insbes. Umsatzsteuer und Organschaften)
  • Post-Closing-Integration in Deklaration und Dokumentation – insbesondere von komplexen Sachverhalten etwa Earn-Out-Regelungen, Kaufpreisallokation, Umwandlungen sowie Rückbeteiligung des Verkäufers

Häufig gestellte Fragen

Was kostet das erste Gespräch mit Ihnen?

Unser Erstgespräch ist für Sie immer kostenlos. In diesem Termin klären wir Ihre Situation und besprechen, ob und wie wir Sie weiter begleiten.

Wie berechnen Sie die Kosten für Finanzbuchaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen?

Diese Dienstleistungen rechnen wir nach einer festen Gebühr ab, die sich an der Größe bzw. Komplexität Ihres Unternehmens bzw. Ihres Vermögens orientiert. So ist Ihre Vergütung transparent und klar geregelt. Diese feste Gebühr rechnen wir monatlich ab.

Wie erfolgt die Abrechnung für weitergehende Beratung (z.B. Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess oder Transaktionsberatung)?

Alle weitergehenden Beratungsleistungen rechnen wir auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes ab. Bevor wir tätig werden erhalten Sie jeweils eine Kostenschätzung, die Sie freigeben müssen, bevor wir tätig werden. So ist sichergestellt, dass Sie nie durch Rechnungen "überrascht" werden. 

Können Sie mich bei internationalen Themen unterstützen?

Sehr gerne. Wir verfügen über ein Beraternetzwerk für internationale Sachverhalte. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Koordinierung und Sie behalten auch bei Ihren internationalen Aktivitäten uns als alleinigen Ansprechpartner.

Was passiert, wenn sich rechtliche oder andere Fragen stellen, für die Sie nicht der richtige Ansprechpartner sind?

Wir verfügen über ein Netzwerk von spezialisierten Kollegen, die Sie bei allen Themen begleiten können - vom Experten für Unternehmensbewertungen über Rechtsanwälte aller Fachrichtungen.

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Ihre Ansprechpartner für Kapitalgesellschaften

Für tiefergehende Fragen zu diesem Thema und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Marius Siemen

Rechtsanwalt, Partner

Marius Siemen berät zu allen Fragen des deutschen und internationalen Steuerrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den weltweiten Investments von institutionellen Investoren und Privatpersonen quer über alle Asset-Klassen. Er verfügt über vertiefte Erfahrung im Zusammenhang mit Projekten deutscher Investoren in den USA sowie im Asien-Pazifik-Raum. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Vertretung in Steuerverfahren: Von der Betriebsprüfung über den Einspruch hin zum Klageverfahren sowie in der Begleitung von Steuerstrafverfahren.

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Lukas Conrady

Steuerberater, Partner

Lukas Conrady berät Investoren, Unternehmen, Unternehmer, Startups, sowie Privatpersonen zu Fragestellungen der nationalen und internationalen Besteuerung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der laufenden Tax Compliance – insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen einschließlich Einspruchsverfahren. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf M&A-, Private Equity- sowie Immobilien-Transaktionen und unterstützt im Rahmen der Tax Due Diligence sowie bei der steuerlichen Umsetzung der anschließenden Reorganisation. Zudem berät er zur Besteuerung von Kryptowerten, insbesondere zur Einordnung und Deklaration von Trading, Staking und Lending.