Steuerberatung für Personengesellschaften
Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaften sind eine beliebte Rechtsform für Unternehmer. Doch ihre steuerliche Behandlung ist komplex.

Flexibilität für Unternehmen und Family Offices
Unternehmen, Family Offices, Fonds und Privatpersonen nutzen Personengesellschaften regelmäßig als Rechtsform für ihre Aktivitäten. Für Unternehmen in Deutschland hat die Rechtsform der Personengesellschaft eine lange Tradition. Aufgrund ihrer großen Flexibilität (keine Mindesteinlage, relativ formfreie Gründung, individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags) nutzen auch Privatpersonen regelmäßig Personengesellschaften, z.B. als Holding.
Dies gilt nicht nur für Deutschland: Insbesondere als Pooling-Vehikel oder für Joint Ventures sind Personengesellschaften auch über Deutschland hinaus die Rechtsform der Wahl.
Compliance & Deklarationen
In Deutschland sind Personengesellschaften steuerlich transparent. Wir sind mit allen Problemen, die dies mit sich bringt, vertraut. Unsere Compliance-Dienstleistungen decken die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen von Personengesellschaften für Unternehmen, Family Offices, Fonds und Privatpersonen ab – egal in welchem Kontext.
Dies gilt insbesondere auch, wenn die betreffende Personengesellschaft im Ausland belegen ist. Ausländische Gesellschaften sind im Rahmen des sog. „Typenvergleichs“ für deutsche steuerliche Zwecke einzuordnen.
Wir haben Erfahrung mit den typischen ausländischen Rechtsformen (insbes. US-amerikanische LLC) und kennen die Praxis der Finanzverwaltung. Gerne kümmern wir uns – in Zusammenarbeit mit Ihren lokalen Beratern – um einen nahtlosen Übergang der lokalen Rechnungslegung in die deutsche Steuer-Compliance.
Unsere Leistungen:
- Einordnung: Einordnung ausländischer Gesellschaften und komplexer Sachverhalte
- Steuererklärungen: Erstellung sämtlicher Erklärungen (einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung)
- Private Equity und Private Debt: Erfahrung insbesondere mit in- und ausländischen Private Equity und Private Debt Fonds sowie Infrastruktur- und Immobilienprojekten
Gewerblichkeit
Personengesellschaften sind nur dann gewerbesteuerpflichtig, wenn sie – im steuerlichen Sinne – gewerblich und nicht nur vermögensverwaltend tätig sind. Diese Abgrenzung ist gerade im Immobilienkontext oft schwierig. Regelmäßig kommt es in diesem Kontext auch zu Differenzen mit dem Finanzamt. Auch hier nehmen wir uns gerne im Rahmen unserer Kompetenzen im Steuerstreit Ihres Sachverhalts an und vertreten Sie vor den Behörden und ggf. dem Finanzgericht. Wir sind auch hier mit den typischen Herausforderungen und den typischen Use-Cases vertraut:
- Gewerblichkeit bzw. Vermögensverwaltung und die damit verbundenen Themen (Betriebsaufspaltung, Spekulationsfrist, 3-Objekte Grenze, gewerbliche Prägung, etc.)
- Erweiterte Grundstückskürzung
- Immobilien-Holdings und Immobilienfonds
Tax Due Diligence
Wenn Unternehmen, Family Offices, Fonds und Privatpersonen überlegen, ein Unternehmen in Form einer Personengesellschaft zu erwerben, muss die steuerliche Due Diligence den Besonderheiten dieser Rechtsform Rechnung tragen. Wir sind mit den typischen Themen vertraut und garantieren auch hier einen fokussierten und effizienten Due-Diligence-Prozess.
Dies gilt insbesondere auch bei Fonds-Investments: Wir verfügen über Erfahrung aus der Prüfung von dutzenden Limited Partner-Investments in alternative Investmentfonds in Form von Anteilen an Personengesellschaften, und dies quer über den Globus.
Unsere Leistungen:
- Due Diligence Reports für Käufer, Verkäufer oder bei Fonds-Investments als Limited Partner
- Red Flag Reports bei zeitkritischen Projekten
- Second Opinions bzw. Gutachten, insbes. bei kritischen Themen (z.B. Umsatzsteuer oder ertragsteuerliche Organschaften)
- M&A: Nahtlose Integration unserer Arbeit in den M&A Prozess
- Weitreichende Erfahrung: Erfahrung mit allen relevanten Branchen und Dealstrukturen
- Side Letter Verhandlungen mit dem General Partner


Ihre Ansprechpartner für Personengesellschaften
Für tiefergehende Fragen zu diesem Thema und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Marius Siemen
Marius Siemen berät zu allen Fragen des deutschen und internationalen Steuerrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den weltweiten Investments von institutionellen Investoren und Privatpersonen quer über alle Asset-Klassen. Er verfügt über vertiefte Erfahrung im Zusammenhang mit Projekten deutscher Investoren in den USA sowie im Asien-Pazifik-Raum. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Vertretung in Steuerverfahren: Von der Betriebsprüfung über den Einspruch hin zum Klageverfahren sowie in der Begleitung von Steuerstrafverfahren.

Lukas Conrady
Lukas Conrady berät Investoren, Unternehmen, Unternehmer, Startups, sowie Privatpersonen zu Fragestellungen der nationalen und internationalen Besteuerung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der laufenden Tax Compliance – insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen einschließlich Einspruchsverfahren. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf M&A-, Private Equity- sowie Immobilien-Transaktionen und unterstützt im Rahmen der Tax Due Diligence sowie bei der steuerlichen Umsetzung der anschließenden Reorganisation. Zudem berät er zur Besteuerung von Kryptowerten, insbesondere zur Einordnung und Deklaration von Trading, Staking und Lending.

