Wir begleiten Family Offices bei Investments in sämtliche Assetklassen

Steuerberater für Family Offices

Family Offices verwalten Vermögen über Asset-Klassen, Rechtsformen und Jurisdiktionen hinweg – mit entsprechend hoher Komplexität in der Deklaration. Als Steuerberater für Family Offices in München unterstützen wir Single und Multi Family Offices bei Direktinvestments ebenso wie bei indirekten Beteiligungen als Limited Partner an alternativen Investmentfonds – inklusive laufender steuerlicher Compliance.

Rechtsanwalt Marius Siemen und Steuerberater Lukas Conrady in schwarzen Anzügen und weißen Hemden stehen nebeneinander im Freien vor einem modernen Gebäude.Zwei Männer in schwarzen Anzügen mit weißen Hemden und Brillen stehen nebeneinander vor einem modernen Gebäude.

Steuerliche Beratung für Family Offices

Family Offices agieren zunehmend wie professionelle Investoren: Sie erwerben Unternehmensbeteiligungen und Immobilien direkt, investieren als Limited Partner in Fonds und bauen eigene Portfoliostrukturen auf. Das erfordert Transaktionssicherheit und eine belastbare laufende Deklaration – über mehrere Gesellschaften, Rechtsformen und Länder hinweg. Wir bringen unsere Erfahrung mit institutionellen Investoren und vermögenden Privatpersonen ein und arbeiten dort, wo es sinnvoll ist, eng mit spezialisierten Experten für Nachfolge- und Stiftungsrecht zusammen.

Transaktionen und Direktinvestments

Wir begleiten Family Offices bei Unternehmens-, Fonds- und Immobilientransaktionen.

Unsere Leistungen:

  • Deal-Strukturierung: Beratung zu Share Deal und Asset Deal sowie zur steuerlichen Bewertung der Erwerbsstruktur
  • Real Estate Direktinvestments: Steuerliche Begleitung nationaler und grenzüberschreitender Immobilientransaktionen über den gesamten Lebenszyklus – von der Tax Due Diligence beim Erwerb über die laufende Besteuerung (u.a. gewerbliche Prägung, Umsatzsteuer) bis zum Exit
  • Post-Merger-Integration: Steuerliche Umsetzung komplexer Sachverhalte nach Closing, etwa Kaufpreisallokation, Umwandlungen oder Rückbeteiligungen
  • Verlustvorträge: Sicherung von Verlustvorträgen erworbener Gesellschaften bei Gesellschafterwechseln nach § 8c KStG sowie Prüfung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG

Indirekte Investments als Limited Partner

Alternative Investmentfonds sind für Family Offices ein zentraler Baustein der Portfolio-Diversifikation. Wir schöpfen aus der Erfahrung mit über 100 Transaktionen aus Sicht von Limited Partnern quer über den Globus und begleiten Family Offices bei der steuerlichen Prüfung und Betreuung ihrer Fondsbeteiligungen.

Unsere Leistungen:

  • Fonds Due Diligence: Due Diligence Reports für Limited Partner vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung, mit klarer Priorisierung steuerlicher Risiken
  • Side Letter: Verhandlung des Side Letters aus steuerlicher Sicht – Sicherstellung der deutschen Tax Compliance, Vermeidung ausländischer Erklärungspflichten, steuerliches Einlagekonto, Teilfreistellungsklauseln
  • Ausländische Fondsvehikel: Einordnung ausländischer Fondsvehikel, insbesondere als Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes, mit besonderer Erfahrung bei US- (z.B. US-REIT), luxemburgischen, französischen und singapurischen (z.B. 13U-Regime) Strukturen
  • Real-Estate-Fonds: Besondere Expertise bei Beteiligungen an Immobilienfonds und -Vehikeln, einschließlich der Einordnung typischer REIT-Strukturen und der damit verbundenen Quellensteuerfragen
  • Hinzurechnungsbesteuerung: Prüfung der Anwendbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. Außensteuergesetz sowie Erstellung der erforderlichen Erklärungen nach dem Außensteuergesetz
  • Laufende Deklaration: Übernahme der Tax Compliance und Erstellung der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung für Fonds in Form von Personengesellschaften
  • Portfolio-Überblick: Laufende steuerliche Betreuung über mehrere parallele Fondsbeteiligungen und Vintages hinweg, einschließlich Kapitalabrufen, Ausschüttungen und Verlustnutzung

Laufende Tax Compliance

Family Offices verwalten typischerweise mehrere Gesellschaften und Vermögensträger parallel – eine saubere, konsistente Deklaration ist die Grundlage für jede weitere Beratung.

Unsere Leistungen:

  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen: Erstellung und laufende Betreuung für Holding-, Beteiligungs- und Investmentgesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen
  • Konsistenz: Abstimmung der Deklaration über mehrere Gesellschaften und Beteiligungsebenen hinweg, um Widersprüche und Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden
  • Gewerblichkeit vs. Vermögensverwaltung: Laufende Prüfung der Abgrenzung zwischen gewerblich geprägter Personengesellschaft und bloßer Vermögensverwaltung, da diese über die Gewerbesteuerpflicht entscheidet
  • Betriebsprüfungen: Begleitung von Betriebsprüfungen sowie Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren
  • Internationale Sachverhalte: Einordnung ausländischer Investments und Erträge für deutsche steuerliche Zwecke, Abbildung in der Steuererklärung sowie Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnung ausländischer Steuern

Vermögensverwaltung quer über alle Asset-Klassen

Family Offices legen Vermögen bewusst diversifiziert an – wir verfügen über Erfahrung mit allen relevanten Asset-Klassen und begleiten Investments von der steuerlichen Einordnung bis zur Deklaration.

Unsere Leistungen:

  • Wertpapiere: Steuerliche Einordnung sämtlicher Arten von in- und ausländischen Wertpapieren sowie Beratung zur Verlustnutzung
  • Private Equity und Private Debt: Verlustnutzung, steuerliches Einlagekonto und Quellensteuern bei Fonds-Investments
  • Krypto: Einordnung von Krypto-Aktivitäten aus Trading, Lending und Staking, Plausibilisierung von Börsen- und Walletdaten
  • Edelmetalle und Sonderthemen: Beratung zu Edelmetallen sowie speziellen Investments wie land- und forstwirtschaftlichen Beteiligungen im In- und europäischen Ausland

Nachfolge- und Stiftungsthemen

Fragen der Vermögensnachfolge, Familienstiftungen und Trusts begleiten wir bewusst gemeinsam mit darauf spezialisierten Experten für Erb- und Stiftungsrecht. Als Steuerberater bringen wir dabei die steuerliche Bewertung ein – etwa zu nicht angezeigten Schenkungen oder zur laufenden Deklaration nach einer Vermögensübertragung – und stimmen uns eng mit dem übrigen Beraterkreis der Familie ab.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet das erste Gespräch mit Ihnen?

Unser Erstgespräch ist für Sie immer kostenlos. In diesem Termin klären wir Ihre Situation und besprechen, ob und wie wir Sie weiter begleiten.

Wie berechnen Sie die Kosten für Finanzbuchaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen?

Diese Dienstleistungen rechnen wir nach einer festen Gebühr ab, die sich an der Größe bzw. Komplexität Ihres Unternehmens bzw. Ihres Vermögens orientiert. So ist Ihre Vergütung transparent und klar geregelt. Diese feste Gebühr rechnen wir monatlich ab.

Wie erfolgt die Abrechnung für weitergehende Beratung (z.B. Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess oder Transaktionsberatung)?

Alle weitergehenden Beratungsleistungen rechnen wir auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes ab. Bevor wir tätig werden erhalten Sie jeweils eine Kostenschätzung, die Sie freigeben müssen, bevor wir tätig werden. So ist sichergestellt, dass Sie nie durch Rechnungen "überrascht" werden. 

Können Sie mich bei internationalen Themen unterstützen?

Sehr gerne. Wir verfügen über ein Beraternetzwerk für internationale Sachverhalte. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Koordinierung und Sie behalten auch bei Ihren internationalen Aktivitäten uns als alleinigen Ansprechpartner.

Was passiert, wenn sich rechtliche oder andere Fragen stellen, für die Sie nicht der richtige Ansprechpartner sind?

Wir verfügen über ein Netzwerk von spezialisierten Kollegen, die Sie bei allen Themen begleiten können - vom Experten für Unternehmensbewertungen über Rechtsanwälte aller Fachrichtungen.

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Ihre Ansprechpartner für Family Offices

Für tiefergehende Fragen zu diesem Thema und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Marius Siemen

Rechtsanwalt, Partner

Marius Siemen berät zu allen Fragen des deutschen und internationalen Steuerrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den weltweiten Investments von institutionellen Investoren und Privatpersonen quer über alle Asset-Klassen. Er verfügt über vertiefte Erfahrung im Zusammenhang mit Projekten deutscher Investoren in den USA sowie im Asien-Pazifik-Raum. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Vertretung in Steuerverfahren: Von der Betriebsprüfung über den Einspruch hin zum Klageverfahren sowie in der Begleitung von Steuerstrafverfahren.

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Lukas Conrady

Steuerberater, Partner

Lukas Conrady berät Investoren, Unternehmen, Unternehmer, Startups, sowie Privatpersonen zu Fragestellungen der nationalen und internationalen Besteuerung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der laufenden Tax Compliance – insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen einschließlich Einspruchsverfahren. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf M&A-, Private Equity- sowie Immobilien-Transaktionen und unterstützt im Rahmen der Tax Due Diligence sowie bei der steuerlichen Umsetzung der anschließenden Reorganisation. Zudem berät er zur Besteuerung von Kryptowerten, insbesondere zur Einordnung und Deklaration von Trading, Staking und Lending.