Internationales Steuerrecht – Outbound
Deutsche Unternehmen, Family Offices und Fonds sind weltweit aktiv. Das Leben von in Deutschland ansässigen Privatpersonen spielt sich immer häufiger nicht nur in einem Land ab. Gleichzeitig wird das internationale Steuerrecht immer komplexer und die lokalen Finanzbehörden liefern sich einen regelrechten „Verteilungskampf“ um das Steuersubstrat. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen diesen Herausforderungen.

Unsere Beratung bei Investitionen im Ausland
Einer der Schwerpunkte unserer Arbeit ist die Strukturierung und Begleitung von Investments deutscher Investoren im Ausland.
Unsere Leistungen:
- Koordination: Enge Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Beratern vor Ort – von der Due Diligence über die Vertragsverhandlungen
- Allen Asset-Klassen: Von Fondsinvestments über Immobilien zur Forstwirtschaft
- Klassifizierung: Einordnung ausländischer Gesellschaften und Einkünfte
- Doppelbesteuerung: Prüfung von Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnungsverfahren
- Quellensteuer: Vertiefte Erfahrung bzgl. ausländischer Quellensteuerverfahren (insbes. Kanada und USA)
- Prozesse: Verständigungs- und Schiedsverfahren, sollte es zur Doppelbesteuerung kommen
- Compliance: Erstellung eines Tax Compliance Konzepts für Ihre ausländischen Beteiligungen und Vermögenswerte
Überführung in deutsche Steuercompliance
Am Ende muss jede ausländische Aktivität in irgendeiner Form für die deutsche Finanzverwaltung aufbereitet werden. Wir kümmern uns darum.
Unsere Leistungen:
- Übersetzung: Überführung der ausländischen Buchhaltung und Bilanzierung in deutsche Handels- und Steuerbilanzen
- Substanzbesteuerung: Vertiefte Erfahrung mit dem steuerlichen Einlagekonto und § 27 Abs. 8 Körperschaftsteuergesetz
- Hinzurechnungsbesteuerung: Berechnung der Hinzurechnungsbeträge und Erstellung von Erklärungen nach dem Außensteuergesetz
- Meldepflichten: Erfüllung sämtlicher Anzeige- und Meldepflichten (z.B. § 138 Abgabenordnung bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften)
- Kommunikation: Proaktive und konstruktive Kommunikation mit der Finanzverwaltung bzgl. sämtlicher Sachverhalte
Privatpersonen im Fokus der Finanzverwaltung
Die Bezugspunkte von Privatpersonen zum Ausland liegen immer mehr im Fokus der Finanzverwaltung. Wir stehen Ihnen hier zur Seite: Vom Steuerstreitverfahren bis zur Planung des Wegzugs.
Unsere Leistungen:
- Ansässigkeit: Vertiefte Erfahrung mit allen Fragen der steuerlichen Ansässigkeit
- Steuerstreit: Vertretung vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof
- Wegzugsbesteuerung: Beratung beim Wohnsitzwechsel ins Ausland
- Trusts und Stiftungen: Einordnung ausländischer Vehikel und deren Ausschüttungen (z.B. Liechtensteinische Familienstiftung, anglo-amerikanische Trusts)


Ihre Ansprechpartner für Investitionen im Ausland
Für tiefergehende Fragen zu diesem Thema und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Marius Siemen
Marius Siemen berät zu allen Fragen des deutschen und internationalen Steuerrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den weltweiten Investments von institutionellen Investoren und Privatpersonen quer über alle Asset-Klassen. Er verfügt über vertiefte Erfahrung im Zusammenhang mit Projekten deutscher Investoren in den USA sowie im Asien-Pazifik-Raum. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Vertretung in Steuerverfahren: Von der Betriebsprüfung über den Einspruch hin zum Klageverfahren sowie in der Begleitung von Steuerstrafverfahren.

Lukas Conrady
Lukas Conrady berät Investoren, Unternehmen, Unternehmer, Startups, sowie Privatpersonen zu Fragestellungen der nationalen und internationalen Besteuerung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der laufenden Tax Compliance – insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen einschließlich Einspruchsverfahren. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf M&A-, Private Equity- sowie Immobilien-Transaktionen und unterstützt im Rahmen der Tax Due Diligence sowie bei der steuerlichen Umsetzung der anschließenden Reorganisation. Zudem berät er zur Besteuerung von Kryptowerten, insbesondere zur Einordnung und Deklaration von Trading, Staking und Lending.

