Wir begleiten Unternehmen, Gesellschafter, Gläubiger und Insolvenzverwalter durch alle Phasen der Krise

Steuerberater für Restrukturierung und Sanierung

Als Steuerberater für Restrukturierung und Sanierung begleiten wir Unternehmen, Gesellschafter, Gläubiger und Insolvenzverwalter in München und bundesweit durch alle Phasen der Krise – von der ersten Analyse bis zur Umsetzung

Rechtsanwalt Marius Siemen und Steuerberater Lukas Conrady in schwarzen Anzügen und weißen Hemden stehen nebeneinander im Freien vor einem modernen Gebäude.Zwei Männer in schwarzen Anzügen mit weißen Hemden und Brillen stehen nebeneinander vor einem modernen Gebäude.

Steuerberater für Restrukturierung und Sanierung

Unternehmen in der Krise stehen unter Druck – und unter besonderer Beobachtung des Finanzamts. Ob außergerichtliche Sanierung, Schutzschirmverfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung: Restrukturierungsprozesse sind nur dann tragfähig, wenn die steuerlichen Folgen von Anfang an mitgedacht werden.  

Steuerliche Weichenstellungen in der Unternehmenskrise

Sanierungen können auch an unterschätzten steuerlichen Nebenwirkungen scheitern. Ein Forderungsverzicht der Gesellschafter, ein Debt-to-Equity-Swap oder Gesellschafterwechsel können eine Sanierung steuerlich konterkarieren, wenn sie nicht sauber strukturiert werden. Wir prüfen jede Restrukturierungsmaßnahme frühzeitig auf ihre steuerlichen Konsequenzen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen, Ihren Gläubigern und – soweit erforderlich – dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter eine Lösung, die wirtschaftlich trägt und steuerlich Bestand hat.

Steuerliche Begleitung von Sanierungsmaßnahmen

Wir beraten zu allen steuerlich relevanten Bausteinen einer Restrukturierung und stimmen die Maßnahmen mit Gesellschaftern, finanzierenden Banken und der Finanzverwaltung ab.

Unsere Leistungen:

  • Sanierungsgewinn: Prüfung und Dokumentation der Voraussetzungen einer steuerfreien unternehmensbezogenen Sanierung nach § 3a EStG (Sanierungsbedürftigkeit, -fähigkeit, -eignung und Sanierungsabsicht der Gläubiger) sowie Berechnung der zwingenden Verlustverrechnung
  • Forderungsverzicht: Steuerliche Strukturierung und Begleitung von Forderungsverzichten der Gesellschafter oder Gläubiger
  • Gewerbesteuer: Beratung zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Sanierungserträgen nach § 7b GewStG
  • Sanierungskonzept: Steuerliche Plausibilisierung von Sanierungsgutachten (IDW S 6) in Abstimmung mit Sanierungsberatern und Wirtschaftsprüfern

Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern

Insolvenzverfahren sind steuerlich besonders komplex: Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen müssen sauber getrennt, laufende Steuererklärungen fortgeführt und umsatzsteuerliche Besonderheiten beachtet werden. Wir unterstützen Insolvenzverwalter, vorläufige Insolvenzverwalter und Sachwalter als steuerlicher Ansprechpartner für das Unternehmen in der Insolvenz.

Unsere Leistungen:

  • Interims-Steuerfunktion: Werden einzelne Unternehmensteile ausgegliedert, muss die Steuerfunktion in dem ausgegliederten Unternehmensteil interimsmäßig ausgefüllt werden
  • Steuererklärungen in der Insolvenz: Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für den Zeitraum vor und nach Verfahrenseröffnung
  • Abgrenzung von Steuerforderungen: Zuordnung von Steuerforderungen zu Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen, Anmeldung zur Insolvenztabelle
  • Umsatzsteuer: Beratung zu umsatzsteuerlichen Sonderfragen in der Insolvenz, insbesondere Vorsteuerberichtigung und Aufrechnungslagen
  • Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren: Steuerliche Begleitung von Verfahren in Eigenverwaltung sowie von präventiven Restrukturierungen nach dem StaRUG
  • Kommunikation mit dem Finanzamt: Abstimmung mit der Finanzverwaltung zu Stundungs- und Erlassfragen sowie Vertretung in Betriebsprüfungen während laufender Verfahren

Vorinsolvenzliche Sanierung und Prävention

Je früher Risiken erkannt werden, desto größer der Handlungsspielraum. Wir analysieren die steuerliche Ausgangslage eines Unternehmens in der Krise, identifizieren Risiken – etwa drohende Verluste von Verlustvorträgen oder eine steuerpflichtige Aufdeckung stiller Reserven – und entwickeln gemeinsam mit der Geschäftsführung und den Gesellschaftern eine steuerlich abgestimmte Sanierungsstrategie, bevor eine Insolvenz droht.

Restrukturierung von Portfoliounternehmen

Auch Finanzinvestoren stehen bei notleidenden Portfoliounternehmen vor komplexen steuerlichen Fragestellungen – von der Werthaltigkeit von Gesellschafterdarlehen bis zur Auswirkung eines Rangrücktritts auf Verlustvorträge. Wir begleiten Private-Equity- bei der steuerlichen Sanierung ihrer Portfoliounternehmen. Mehr zu unserer Expertise für Fondsinvestoren finden Sie auf unserer Kompetenzseite Private Equity.

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Ihre Ansprechpartner für Restrukturierung und Sanierung

Für tiefergehende Fragen zu diesem Thema und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Marius Siemen

Rechtsanwalt, Partner

Marius Siemen berät zu allen Fragen des deutschen und internationalen Steuerrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den weltweiten Investments von institutionellen Investoren und Privatpersonen quer über alle Asset-Klassen. Er verfügt über vertiefte Erfahrung im Zusammenhang mit Projekten deutscher Investoren in den USA sowie im Asien-Pazifik-Raum. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Vertretung in Steuerverfahren: Von der Betriebsprüfung über den Einspruch hin zum Klageverfahren sowie in der Begleitung von Steuerstrafverfahren.

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Lukas Conrady

Steuerberater, Partner

Lukas Conrady berät Investoren, Unternehmen, Unternehmer, Startups, sowie Privatpersonen zu Fragestellungen der nationalen und internationalen Besteuerung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der laufenden Tax Compliance – insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen einschließlich Einspruchsverfahren. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf M&A-, Private Equity- sowie Immobilien-Transaktionen und unterstützt im Rahmen der Tax Due Diligence sowie bei der steuerlichen Umsetzung der anschließenden Reorganisation. Zudem berät er zur Besteuerung von Kryptowerten, insbesondere zur Einordnung und Deklaration von Trading, Staking und Lending.